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Checkliste Eigenkontrolle

Checkliste Eigenkontrolle

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EIGENKONTROLLE GEMÄSS
TRVB O 120

Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart oder einer Brandschutzwartin (BSW) bzw. einem oder einer Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen.

Es empfiehlt sich, einen auf das oder die Gebäude zugeschnittenen Kontrollplan in Anlehnung an die oben angeführte Richtlinie zu verwenden.

Die Ergebnisse der Eigenkontrolle sind im Brandschutzbuch bzw. Kontrollheft zu vermerken.
Das Brandschutzbuch bzw. Kontrollheft ist in angemessenen Abständen der Dienststellenleitung vorzulegen.

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