Unter allen Schulen, die bis 10. Juni 2022 die notwendigen Punkte für das Prädikat „Erste Hilfe FIT“ erreichen, verlosen wir tolle Preise, die für die ganze Schule einsetzbar sind.
Checkliste Eigenkontrolle
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TRVB O 120
Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart oder einer Brandschutzwartin (BSW) bzw. einem oder einer Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen.
Es empfiehlt sich, einen auf das oder die Gebäude zugeschnittenen Kontrollplan in Anlehnung an die oben angeführte Richtlinie zu verwenden.
Die Ergebnisse der Eigenkontrolle sind im Brandschutzbuch bzw. Kontrollheft zu vermerken.
Das Brandschutzbuch bzw. Kontrollheft ist in angemessenen Abständen der Dienststellenleitung vorzulegen.